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Das Wichtigste auf einen Blick

Haben Sie oder eines Ihrer Kinder eine Abmahnung wegen unerlaubten Downloads eines Musiktitels, eines Films oder eines Computer-Spiels erhalten?

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick darüber, wie Sie auf eine Abmahnung wegen der Nutzung eines Filesharing-Programms richtig reagieren.

Abmahnung erhalten? - Das sollten Sie tun:

  • 1. Nicht einschüchtern lassen

    Lassen Sie sich nicht von hohen Beträgen und den kurzen Fristen in der Abmahnung einschüchtern. Hier ist oft viel Spielraum vorhanden.

  • 2. Fristen notieren

    Die gesetzten Fristen sind ernst zu nehmen. In sehr vielen Fällen lassen sich diese jedoch verlängern. Sie sollten trotzdem so schnell wie möglich Kontakt mit einem Fachanwalt aufnehmen.

  • 3. Nicht unterschreiben

    Unterschreiben Sie niemals voreilig die mit der Abmahnung übersendete Unterlassungserklärung. Meistens verpflichten Sie sich damit zu mehr als nötig.

  • 4. Kein voreiliger Kontakt mit dem Abmahner

    Wenden Sie sich nicht selbst an den Abmahner. Der wird im Zweifelsfall nicht Ihr bester Ratgeber sein.

  • 5. Legen Sie einem Fachanwalt die Abmahnung vor

    Ein auf das Gebiet spezialisierter Fachanwalt verfügt über das notwendige Wissen und die Erfahrung, um die Berechtigung der Abmahnung zu prüfen.

  • 6. Ich helfe Ihnen!

    Ist die Abmahnung berechtigt? Soll eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden? Ich sage es Ihnen!

Verteidigungsmöglichkeiten

Da es sich gerade in Filesharingfällen praktisch immer um Massenabmahnungen handelt, beziehen sich diese meistens nicht auf den konkreten Einzelfall.

Angreifbare Punkte sind bereits die IP-Adressenermittlung oder Fälle, in denen das abgemahnte Verhalten nicht korrekt wiedergegeben wurde. Meistens ergeben sich an dieser Stelle aber keine Ansatzpunkte.

Möglich wäre auch, dass es sich bei der heruntergladenen und vom Abgemahnten damit automatisch auch zum Download zur Verfügung gestellten Datei, nur um ein kleines Bruchstück handelt oder es sich ume ine Fake-Datei handelt. Dies nachzuweisen ist aber auch schwer und kann daher nur generell als Angriffspunkten gegen die Abmahnung aufgeführt werden. Zudem ist davon auszugehen, dass heutzutage für die Ermittlung von Urheberrechtsverstößen durch die Anti Piracy Firmen Fake-Dateien nicht mehr eingesetzt werden.

Wichtigste Angriffspunkte

Der wichtigste Angriffspunkt bei Abmahnungen wegen Filesharing ist meistens die Frage der Täter- oder Störerhaftung. Hierbei insbesondere die Punkte:

  • ein Dritter hat mit Einwilligung des Anschlussinhabers Zugriff auf dessen Internetanschluss und wurde vorher nachweislich belehrt wobei notwendige Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden

  • ein Dritter hat sich unerlaubt Zugriff auf den Internetanschluss des Anschlussinhabers verschafft, obwohl nachweislich notwendige Sicherheitsvorkehrungen hiergegen vom Anschlussinhaber getroffen wurden (sicheres Passwort, Verwendung der der neuesten Verschlüsselungstechnik zum Zeitpunkt des Kaufes

  • die Täterschaft des Anschlussinhabers kann beweissicher ausgeschlossen werden (z.B. wegen Urlaub, Abwesenheit, Arbeit, etc.)

  • die Störerhaftung kann beweissicher ausgeschlossen werden, da alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt worden sind und alle Prüfpflichten eingehalten wurden

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