Abmahnung in Weinheim erhalten?

Haben Sie oder Ihr Unternehmen aus Weinheim eine Abmahnung erhalten? Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Robert Mehrmann hilft Ihnen. Rechtsanwalt Robert Mehrmann berät Onlinehändler und Unternehmer aus Weinheim, Viernheim, Lampertheim, Hemsbach, Frankenthal, Worms, Bürstadt, Lorsch, Heppenheim, Zwingenberg, Biblis, Seeheim-Jugenheim, Pfungstadt, Darmstadt sowie aus dem gesamten Odenwald zu Abmahnungen wegen Wettbewerbsverletzung (UWG), Markenverletzung, Designverletzung und Urheberrechtsverstößen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, stellen sich folgende Fragen:

1. Ist der Vorwurf aus der Abmahnung berechtigt? Liegt ein Verstoß vor?

Lassen Sie sich erstmal nicht von dem Ton der Abmahnung und den teilweise sehr umfangreichen, rechtlichen Ausführungen (manchmal 10-15 Seiten) aus der Ruhe bringen. Folgende Verstöße werden häufig abgemahnt:

Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß (UWG):
  • Kein Link auf Streitschlichtungsplattform der EU
  • „Versicherter Versand“
  • Widerrufsbelehrung veraltet und ohne Muster-Widerrufsformular
  • Kein Hinweis auf das Mängelhaftungsrecht
  • Allergenhinweis bei Weinen
  • „Garantie“ „Herstellergarantie“ „Geld-Zurück-Garantie“
  • „TÜV-Geprüft“ „CE-Geprüft“ „GS-Geprüft“
  • „ISO 9001“
Abmahnung wegen Markenverletzung:
  • Unberechtigte Verwendung von Markennamen bei Bewerbung eigener Produkte
  • Ähnlichkeit des eigenen Produktnamens mit einer bereits bestehenden Marke
  • Verletzung von Markenrechten durch Registrierung einer Domain
  • Verkauf von Fälschungsware/Plagiaten/Grauimporten
Abmahnung wegen Designverletzung:
  • Produkte verletzen eingetragenes Design(Geschmacksmuster) eines Dritten
  • Verletzung nicht eingetragenen europäischen Gemeinschaftsgeschmackmusters nach der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 (GGV)
  • Verletzung von geschützten Produktdesigns Dritter durch Ausstellung eines neuen Produktes auf einer Messe
  • Abmahnung wegen unlauterer Nachahmung nach § 4 Nr. 3 UWG
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung:
  • durch Nutzung einer Tauschbörse / Filesharing
  • Verwendung von nicht selbst erstellten Produktfotos
  • Fehlender Hinweis auf Urheber eines benutzen Bildes (Creative Commons / Fotolia / Pixelio-Lizenz)
  • Nutzung fremder Bilder ohne Genehmigung/Lizenz

2. Muss ich die Kosten der Abmahnung bezahlen?

  • Ob Sie die Kosten der Abmahnung bezahlen müssen, hängt zunächst davon ab, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt.
  • In dem Zusammenhang sollte auch immer geprüft werden, ob der Abmahnende sich auch selber rechtskonform verhält.
  • Es sollte immer geprüft werden, ob die Marken oder Designs, aus denen Rechte hergeleitet werden, zu Recht eingetragen sind.

Im nächsten Schritt ist die Höhe der Abmahnkosten zu prüfen

  • Ist der Streitwert in der Abmahnung zu hoch angesetzt
  • Besteht Potential für Vergleich bei Unsicherheit über Bestehen der Ansprüche

3. Soll ich die mit übersendete Unterlassungserklärung unterschreiben?

  • Die bereits vorformulierten Unterlassungserklärungen gehen fast immer zum Vorteil der Abmahner über das erforderliche Minimum hinaus. Daher muss dringend empfohlen werden, eine Abmahnung nie zu unterschreiben, ohne das ein spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz die Abmahnung geprüft hat.
  • Steht fest, das der Abmahner einen berechtigten Anspruch hat, kann eine modifizierte (also eingeschränkte) Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teureres gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

4. Verteidigungsmöglichkeiten gegen Abmahnungen:

  • Bestehen Gegenansprüche – Verhält sich der Abmahner auch rechtmäßig
  • Besteht Anspruch auf Löschung der gegnerischen Marken / Designs
  • Ist die Abmahnung rechtsmissbräuchlich (dient also vorrangig nur der Erzielung von Einnahmen)

5. Mögliche Reaktionen auf die Abmahnung

  1. Abgabe einer eingeschränkten Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Klärung der Frage, ob ein Verstoß vorlag im Klageverfahren zu Abmahnkosten
  2. Keine Abgabe einer Unterlassungserklärung – keine Zahlung. Gegner muss einstweilige Verfügung beantragen oder Klage einreichen.
  3. Antrag auf Löschung Marke oder eingetragenes Design des Gegners

Abmahnung in Weinheim – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Robert Mehrmann hat sich ausschließlich auf die Bearbeitung von Mandaten aus dem gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht spezialisiert. Er hilft Ihnen bei Abmahnungen wegen Wettbewerbsrecht, Markenverletzung, Design- und Urheberrechtsverletzung. Gleichzeitig steht er Ihnen auch beratend zur Seite, um Abmahnungen von vornherein zu vermieden.

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