Was häufig gefragt wird

Was ist gewerblicher Rechtsschutz?

Gewerblicher Rechtsschutz umfasst alle Rechtsgebiete, die für den Schutz der kreativen Leistungen von Unternehmen relevant sind. Diese sind das Markenrecht, Designrecht, Gebrauchsmusterrecht und das Patentrecht. Hierneben gehört auch noch das Wettbewerbsrecht dazu, welches einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen garantieren soll. Das Urheberrecht und das Medienrecht gehören streng genommen nicht zum gewerblichen Rechtsschutz, sollen aber ebenfalls eine faire Darstellung unternehmerischer Tätigkeit und den Schutz kreativer Leistungen sicherstellen.

Was ist ein "Fachanwalt"?

Der Titel „Fachanwalt“ darf von einem Rechtsanwalt geführt werden, wenn er in einem bestimmten Rechtsgebiet theoretische Kenntnisse und ausreichende praktische Erfahrung nachweisen kann. Des Weiteren müssen regelmäßige Fortbildungen besucht werden.

Warum sollte ich einen Fachanwalt beauftragen?

Der Fachanwalt musste seine theoretischen und praktischen Kenntnisse in einem bestimmten Rechtsgebiet nachweisen. Er verfügt daher oft über tiefgehende Kenntnisse und einen großen Erfahrungsschatz im Umgang mit den speziellen Rechtsfragen. Diese Erfahrung kommt Ihnen in der Mandantsbearbeitung durch den Anwalt zu Gute.

Welche Kosten entstehen bei der Beauftragung eines Anwalts?

Grundsätzlich gelten für Anwälte die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegten Gebühren. In Verfahren vor dem Gericht darf der Rechtsanwalt hiervon auch nicht abweichen.

Im außergerichtlichen Bereich ist es Anwälten jedoch freigestellt für die Bearbeitung einer bestimmten Angelegenheit ein frei festlegbares Pauschal- oder Zeithonorar zu vereinbaren.

Ich biete die Verteidigung gegen Abmahnungen häufig zu einem vorher festgelegten, transparenten Pauschalhonorar an. Sprechen Sie mich darauf an.

Was umfasst eine kostenlose Ersteinschätzung?

Eine unverbindliche, kostenlose Ersteinschätzung am Telefon oder per E-Mail kann Ihnen einen ersten Überblick darüber verschaffen, ob der gegen Sie geltend gemachte Anspruch  bestehen könnte und welche Möglichkeiten es grundsätzlich gibt, sich hiergegen zu verteidigen. Eine genaue Prüfung kann in diesem Rahmen jedoch nicht erfolgen, da hierzu erst eine umfassende Prüfung des konkreten Sachverhalts erforderlich ist.

Ist ein Termin in der Kanzlei erforderlich?

Das Zustandekommen des Mandats und die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Mandant sind heute bequem mittels E-Mail, Telefon und Fax möglich. Ein persönliches Gespräch vor Ort ist hierfür meistens nicht notwendig, kann jedoch auf Wunsch stets stattfinden.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?

Wichtige Hinweise hierzu finden Sie auf unserer Seite „Abmahnung erhalten“.

Wie meldet man eine Marke an?

Eine Markenanmeldung können Sie theoretisch auch selbst vornehmen. Es ist jedoch dringend zu empfehlen einen Anwalt mindestens mit einer Vorab-Recherche zu beauftragen, um wenigstens auszuschließen, dass bereits bestehende Markenrechte durch die Neueintragung verletzt werden.  Andernfalls droht Ihnen allein aufgrund der Markenanmeldung schnell eine kostspielige Abmahnung.

Wie kann ich rechtssicher verkaufen?

Aufgrund der immer weiter zunehmenden Anzahl an rechtlichen Vorgaben kann dies heute praktisch nur noch erreicht werden, wenn Sie sich von Beginn an hierzu rechtlich beraten lassen. Dies ist in vielerlei Weise möglich. Sprechen Sie mich an und ich mache Ihnen ein für Sie passendes Angebot.

Wie halte ich alle Vorgaben der DSGVO ein?

Hierzu ist es erforderlich, dass Sie alle bestehenden Erklärungen und Vereinbarungen zum Datenschutz sowie Ihre internen Prozesse auf den Prüfstand stellen. Insbesondere müssen Sie eine Vielzahl an Dokumentationspflichten beachten. Aufgrund der Komplexität der Vorschriften sollten Sie sich dabei der Hilfe eines Fachmanns bedienen. Ich stehe Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Lohnt es sich noch einen Anwalt bei Filesharing-Abmahnung zu beauftragen?

Die Antwort lautet ganz klar: Ja.

Die Rechtsprechung zum Filesharing hat sich zugunsten der Abgemahnten immer positiver entwickelt. Trotzdem ist es weiterhin erforderlich, dass sehr sorgsam abgewägt wird, welche Informationen den Abmahnern im Rahmen der Verteidigung gegen die Abmahnung zur Verfügung gestellt werden. Hierzu sollten Sie sich nach wie vor in jedem Fall beraten lassen.

Auch kann nie garantiert werden, dass Sie sich durch das Unterschreiben der vorformulierten Unterlassungserklärungen zu mehr verpflichten, als Sie müssten. Wenden Sie sich daher besser immer an einen Fachanwalt.

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