Das am häufigsten verwendete Mittel im Wettbewerbsrecht ist die Abmahnung. Mitbewerber und Wettbewerbsverbände sprechen massenhaft Abmahnungen aus, wenn in einem Onlineshop die europarechtlich zwingend vorgeschriebenen Pflichtinformationen für Verbraucher nicht vorhanden sind oder wenn unlauter und irreführend geworben wird.
Bei der Zahl der heute zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben ist es schwer einen Überblick zu behalten.
Ich zeige Ihnen den Weg raus aus dem Rechte-Dschungel.