Die Kanzlei CBH Rechtsanwälte mahnt aktuell für die Firma Fast Fashion Brands GmbH die Verwendung der Bezeichnung „MO“ für Taschen ab.
Eine markenrechtliche Abmahnung ist häufig mit hohen Kosten verbunden.
Gegenstand der Abmahnung für die Fast Fashion Brands GmbH ist das Angebot von Taschen auf der Handelplattform eBay unter Verwendung der Bezeichnung „MO“. Hierbei handle es sich um eine eingetragene geschützte Marke der Fast Fashion Brands GmbH.
CBH Rechtsanwälte trägt für die Fast Fashion Brands GmbH vor, dass ein Lizenzvertrag oder eine Erlaubnis zur Benutzung der Marke nicht bestehe und die Verwendung der Bezeichnung „MO“ daher eine Markenverletzung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV darstelle.
In der Abmahnung für die Fast Fashion Brands GmbH wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.085,95 € sowie Auskunft über den Umfang der Verwendung der Marke gefordert.
Verteidigung gegen die Abmahnung wegen Verletzung der Marke „MO“
Aufgrund der hohen Streitwerte im Markenrecht reagieren die meisten Abgemahnten erst einmal geschockt, wenn Sie die Abmahnung mit Forderung der Erstattung der Anwaltskosten erhalten. Hier gilt es aber, erstmal Ruhe zu bewahren. In jedem Fall ist genau zu prüfen, ob eine Markenverletzung vorliegt und welche Ansatzpunkte sich für eine Verteidigung finden lassen, mit der wenigstens die Kosten der Abmahnung minimiert werden können.