Abmahner: Rainer Sturm
Beauftragte Kanzlei: Sivers & Kollegen
Abmahnung des Rainer Sturm
Herr Felix Boller geht über die Kanzlei ITB Rechtsanwälte gegen einen Onlinehändler bei eBay vor wegen Verstößen gegen gesetzliche Pflichtinformationen.
Sie haben eine urheberrechtliche Abmahnung von der Kanzlei Sievers & Kollegen im Namen des Fotografen Rainer Sturm erhalten? Damit sind Sie nicht allein. Viele Webseitenbetreiber sind davon betroffen. In unserem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.
Warum habe ich eine Abmahnung wegen eines Fotos von Rainer Sturm bekommen?
Rechtsanwalt Florian Sievers wirft Ihnen in Vertretung für den Fotografen Rainer Sturm eine Urheberrechtsverletzung vor. In den meisten Fällen geht es um die Verwendung eines Fotos auf Ihrer Webseite, bei dem der Name des Urhebers (Rainer Sturm) nicht oder nicht korrekt genannt wurde.
Gemäß § 13 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) hat der Urheber ein Recht auf Namensnennung. Ein Fehlen dieses Hinweises stellt eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts dar, die abgemahnt werden kann.
Aber ich habe das Bild doch von Pixelio, ist die Nutzung nicht kostenlos?
Das ist ein häufiges und teures Missverständnis. Plattformen wie Pixelio bieten Bilder zwar oft kostenlos zum Download an, die Nutzung ist aber an konkrete Lizenzbedingungen geknüpft. Eine der häufigsten Bedingungen ist die Pflicht zur Nennung des Fotografen in einer bestimmten Form.
Auch wenn das Bild selbst kostenlos war, kann eine fehlende oder falsche Urheberkennzeichnung die Nutzung unberechtigt machen und somit Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche auslösen. Dass das Bild von einer kostenlosen Plattform stammt, wird in den Abmahnungen oft nicht erwähnt, was bei den Empfängern für Verwirrung sorgt.
Warum sind die geforderten Kosten so hoch und muss ich das bezahlen?
Die Abmahnung fordert in der Regel die Erstattung von Anwaltskosten sowie einen Schadensersatz. Die Höhe dieses Schadensersatzes wird meist nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Das bedeutet, es wird der Betrag gefordert, den Sie für eine reguläre Lizenz des Fotos hätten zahlen müssen.
Ob die geforderte Summe gerechtfertigt ist, muss jedoch stets im Einzelfall geprüft werden. Nur weil eine Kanzlei einen bestimmten Betrag fordert, heißt das nicht, dass ein Anspruch in dieser Höhe tatsächlich besteht. In vielen Fällen sind die Forderungen überhöht und können durch anwaltliche Verhandlungen deutlich reduziert werden.
Was ist eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ und soll ich sie unterschreiben?
Achtung: Die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist oft der gefährlichste Teil der Abmahnung – wichtiger als die Geldforderung selbst. Mit Ihrer Unterschrift gehen Sie einen lebenslang gültigen Vertrag ein.
Die Risiken sind erheblich:
- Lebenslange Bindung: Die Erklärung gilt unbegrenzt.
- Hohe Vertragsstrafen: Bei jedem zukünftigen Verstoß – auch bei einem Versehen – können hohe Vertragsstrafen von mehreren Tausend Euro fällig werden.
- Weitreichende Verpflichtungen: Die vorformulierten Erklärungen sind oft zu weit gefasst und schränken Sie mehr ein als rechtlich notwendig.
- Kaum Verhandlungsspielraum: Einmal unterschrieben, sind die Bedingungen fixiert.
Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall ungeprüft! Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob überhaupt eine Erklärung abgegeben werden muss und diese gegebenenfalls zu Ihren Gunsten anpassen (modifizieren), um die Risiken zu minimieren.
Was wird in der Abmahnung konkret von mir verlangt?
Der typische Ablauf einer Abmahnung von Rainer Sturm sieht folgende Schritte vor:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Sie sollen sich verpflichten, das Bild zukünftig nicht mehr rechtswidrig zu nutzen, und für den Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe versprechen.
- Auskunft über die Nutzung: Sie werden aufgefordert offenzulegen, wie lange und in welchem Umfang Sie das Bild genutzt haben.
- Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten: Basierend auf Ihrer Auskunft wird in einem zweiten Schreiben eine konkrete Summe für fiktive Lizenzgebühren und die Anwaltskosten der Gegenseite gefordert.
Ich habe eine Abmahnung erhalten – was sind die richtigen ersten Schritte?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist besonnenes Handeln entscheidend. Befolgen Sie diese Schritte:
- Ruhe bewahren: Eine Abmahnung ist kein Gerichtsurteil. Handeln Sie nicht überstürzt.
- Keinen Kontakt aufnehmen: Rufen Sie nicht bei der Kanzlei Sievers an und schreiben Sie keine E-Mails. Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden.
- Nicht unterschreiben: Leisten Sie keine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung.
- Fristen beachten: Notieren Sie sich die gesetzten Fristen. Werden diese ignoriert, kann ein teures Gerichtsverfahren die Folge sein.
- Beweise sichern: Dokumentieren Sie, woher Sie das Bild haben (z.B. durch Screenshots der Lizenzbedingungen auf Pixelio).
- Anwalt für Urheberrecht konsultieren: Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Dieser kann die Rechtmäßigkeit der Forderungen einschätzen, Sie vor den Risiken der Unterlassungserklärung schützen und die Forderungen verhandeln oder vollständig abwehren.
Unser Fazit und Ihre Chance
Abmahnungen wegen Fotos von Rainer Sturm sind ein verbreitetes Ärgernis. Betroffene sollten sich jedoch nicht unter Druck setzen lassen. Eine anwaltliche Prüfung zeigt häufig, dass die geforderten Summen überhöht sind und die Risiken der Unterlassungserklärung minimiert werden können.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf. In einem kostenlosen Orientierungstelefonat erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer Situation und konkrete Handlungsempfehlungen. So können Sie die nächsten Schritte sicher und gut informiert planen.