Schon seit längerer Zeit geht die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wird, einzelne oder mehrere Folgen der beliebten Hörspielreihe Die Drei Fragezeichen – ??? über Internettauschbörsen zum Downlaod angeboten zu haben.
Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Rechtsvertreter: Kanzlei Waldorf Frommer
U.a. abgemahnte Titel:
- die drei ??? – Spuk im Netz
- die drei ??? – High Strung – Unter Hochspannung
- die drei ??? – Und der Feuergeist
- die drei ??? und das versunkene Dorf
- die drei ?? – In Zeichen der Schlange – Sony Music Entertainment
- die drei Fragezeichen ??? -Fels der Dämonen – Pfad der Angst – Fluch des Piraten – Spuk im Netz – und das versunkene Dorf
- die drei ??? Fragezeichen – Im Netz des Drachen
- Die drei ??? Fluch des Piraten
- die drei ??? – Und der Meister des Todes
- Die drei ??? Der Fluch des Drachen – für Sony Music Entertainment GmbH
- Die drei Fragezeichen ??? Tödliches Eis – Folge 142
- Die drei ??? – Botschaft aus der Unterwelt
- Die drei Fragezeichen ??? und die Poker-Hölle – Folge 143
- Die Drei Fragezeichen ??? – Brainwash – Gefangene Gedanken
- Die drei ??? – Das Geheimnis der Diva
Gegenstand der Abmahnung
In der Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte wird dem Internetanschlussinhaber vorgeworfen eine oder mehre Folgen der Hörspielreihe „Die drei ???“ heruntergeladen und damit die urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen rechtswidrig verbreitet und veröffentlicht zu haben. Von den Betroffenen wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie im Fall des Anbietens einer Folge der drei Fragezeichen die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert, der sich aus den angefallenen Anwaltskosten für die Abmahnung sowie Schadensersatz zusammensetzt. Insgesamt wird somit die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 EUR verlangt.
Abmahnung wegen des Anbietens von einer Folge oder mehreren Folgen „die drei ???“
Oft wird den Empfängern der Abmahnung auch das Anbieten von mehreren Folgen des Hörspiels „Die drei Fragezeichen“ in Internettauschbörsen bzw. über Filesharing-Programme zur Last gelegt. Entsprechend höher sind dann die geforderten Beträge.
Verteidigung gegen die Abmahnung
Ziel der Verteidigung gegen die Abmahnung durch Waldorf Frommer ist zunächst immer die Abgabe einer möglichst eng gefassten Unterlassungserklärung. Hierbei sollte je nach individueller Fallgestaltung auch über die Abgabe vorbeugender Unterlassungserklärungen gegenüber dem Rechtsinhaber – der Sony Music Entertainment GmbH – nachgedacht werden, falls tatsächlich vom Abmahnungsempfänger mehrere Folgen des Hörspiels „die drei ???“ zeitlich zusammenhängend in einer Tauschbörse heruntergeladen und damit gleichzeitig zum Download angeboten wurden.
Weiter gilt es die Kosten der Abmahnung möglichst weitgehend zu sinken. Auch hierbei muss in jedem Einzelfall erstmal festgestellt werden, ob und wenn ja, welches Haushaltsmitglied als Täter der Urheberrechtsverletzung in Frage kommt.
Im Rahmen eines kostenlosen Erstkontaktes kann ich Ihnen hierbei gerne die Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen gegen die Abmahnung erläutern. Sollten Sie sich dazu entscheiden, mich mit der Verteidigung gegen die Abmahnung zu beauftragen, übernehme ich das Mandat zu einem vorher festgelegten Pauschalpreis.