Abmahnungen von Waldorf Frommer
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München ist gemessen an der Zahl der wöchentlich versendeten Abmahnungen eine der größten Abmahnkanzleien.
Waldorf oder Waldorf Frommer?
Die Kanzlei Waldorf Frommer firmierte vormals unter dem Namen Kanzlei Waldorf & Kollegen.
Warum werden Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ausgesprochen?
Waldorf Frommer vertritt eine große Anzahl an Rechteinhabern aus der Musik- und Filmindustrie, von denen sie mit der Verfolgung und Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen beauftragt wurde. Hierzu gehören vornehmlich Filesharing-Abmahnungen, d.h. Abmahnungen wegen des illegalen Anbietens von urheberrechtlich geschützten Tonwerken oder Filmwerken über eine der zahlreichen Tauschbörsen oder auch peer-to-peer Netzwerken.Dementsprechend sind die Abmahnungen von Waldorf Frommer bezeichnet mit „Illegales Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss“.
Im Sinne des Gemeinwohls sind die meisten Filesharing-Programme so voreingestellt, dass heruntergeladene Bruchstücke eines Musikwerkes im gleichen Moment anderen Nutzern derselben Tauschbörse automatisch zum Download angeboten werden. Viele Nutzer von P2P-Software sind sich daher gar nicht darüber bewusst, dass sie durch den Download eines Liedes riskieren eine Abmahnung Waldorf Frommer zu erhalten.
815,- Euro für Abmahnung Waldorf Frommer
Man könnte es fast als Standardangebot bezeichnen. Für das illegale Anbieten eines Film- oder Musikwerkes fordert die Kanzlei Waldorf Frommer in der Mehrzahl ihren Abmahnungen die Zahlung eines Pauschalbetrages von 815,- Euro zur Abgeltung der den von ihr vertretenen Rechteinhabern (vermeintlich) zustehenden Schadensersatzansprüchen. In fast allen Fällen muss aber auch dieser Betrag bereits als zu hoch angesetzt bewertet werden. Ob im Einzelfall überhaupt ein Anspruch wegen der Abmahnung Waldorf Frommer besteht, sollten Sie in jedem Fall von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Waldorf Frommer vertritt unter anderem folgende Rechteinhaber:
- Sony Music Entertainment GmbH
- Warner Music Group Germany Holding GmbH
- Verlagsgruppe Random House GmbH
- Concorde Filmverleih GmbH
- Constantin Filmverleih GmbH
- Warner Bros. Entertainment GmbH
- Universum Film GmbH