Abmahner: Hiddemann & Weiss GbR
Beauftragte Kanzlei: HvLS Hämmerling von Leitner-Scharfenberg
Abmahnung wegen Ebay – Privatverkauf
Die Hiddemann & Weiss GbR geht per Abmahnung wegen Ebay -Privatverkauf gegen Verkäufer auf Ebay vor, die als Privatperson verkaufen, deren Tätigkeit aber zumindest nach Ansicht der Hiddemann & Weiss GbR als gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist.
Was wird in der Abmahnung der Hiddemann & Weiss GbR vorgeworfen?
In dem hier vorliegenden Fall wird dem abgemahnten eBay-Händler vorgeworfen, nicht korrekt über das den Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht aufgeklärt zu haben. Ebenfalls wird vorgeworfen, dass in einem eBay-Angebot die OS-Streitschlichtungsplattform der EU nicht ordnungsgemäß verlinkt gewesen sei. Weiter wird die Täuschung über die Eigenschaft als Privater Verkäufer und das Fehlen der für gewerbliche Verkäufer erforderlichen gesetzlichen Pflichtinformationen gerügt.
Was fordern die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für die Hiddemann & Weiss GbR?
Gefordert wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten. DIeser Betrag kann zwischen 1.171,62 Euro und 1.358,86 EUR liegen.
Welche Verteidigungsansätze bestehen gegenüber der Abmahnung wegen Ebay-Privatverkauf?
Zunächst einmal muss in Fällen, in denen es um die Frage geht, ob ein Verkäufer noch privat handelt oder aber seine gewerbliche Tätigkeit etwa aufgrund des Umfangs schon als gewerbliche anzusehen ist, der jeweilige EInzelfall genau berücksichtigt werden. Eine Vielzahl an verschiedenen Punkten spielen dabei eine Rolle. Auch existiert in diesem Bereich schon eine größere Anzahl an Urteilen zu der Frage, wann ein Verkäufer gewerblich handelt.
Wenn die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls ergibt, dass eine private Verkaufstätigkeit vorliegt, sind die Ansprüche aus der Abmahnung natürlich unbegründet. In nicht eindeutigen Fällen muss entschieden werden, ob man es auf eine gerichtliche Prüfung ankommen lässt oder sich vergleichsweise zur Beilegung der Angelgenheit mit der Hiddemann & Weiss GbR einigt.
In der Praxis lässt sich jedoch beobachten, dass es sich bei den meisten von der Hiddemann & Weiss GbR abgemahnten Fällen um eindeutige Fälle von gewerblichen Verkäufen handelt.
Was letztlich immer bei Abmahnern wie der Hiddemann & Weiss GbR eine Rolle spielt, ist die Frage, ob die Abmahntätigkeit aufgrund Ihres Umfangs und der damit verbundenen Kostenrisiken noch in einem angemessenen Verhältnis zur Geschäftstätigkeit des Abmahners steht. Ist dies nicht der Fall, kann die Abmahnung rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein. Die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche würden dann nicht bestehen.
Ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll?
Hier muss jeder Einzelfall genau betrachtet werden. Unklar ist bislang auch, in welchem Umfang die Hiddemann & Weiss GbR genau Abmahnungen aussprechen lässt. Zumindest lässt sie schon mindestens seit dem Jahr 2018 Abmahnungen aussprechen.