Abmahner: Jan Hendrik Höpker
Beauftragte Kanzlei: Anwaltskanzlei Robin Neuwirth
Abmahnung aus: 07/2020
Abmahnung des Jan Hendrik Höpker
Herr Jan Hendrik Höpker geht über die Kanzlei Robin Neuwirth wegen vermeintlichen Urheberrechtsverstößen gegen einen Verleger vor, welcher über Amazon’s Kindle Direct Publishing E-Books vertreibt.
Was wird in der Abmahnung von Jan Hendrik Höpker vorgeworfen?
In dem hier vorliegenden Fall wird dem abgemahnten Verleger vorgeworfen, dass eine Vielzahl von Textstellen aus von ihm veröffentlichten Ebooks aus Büchern und Blogartikeln von Herrn Höpker übernommen worden sein sollen, ohne dass für diese Nutzung der Texte von Herrn Jan Hendrik Höpker eine Zustimmung erteilt worden sei.
Was fordert Rechtsanwalt Robin Neuwirth für Herrn Jan Hendrik Höpker?
Gefordert wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten auf Basis eines Streitwertes von 25.000,00 €, was einschließlich Mehrwertsteuer also einen Betrag in Höhe von 1.211,50 Euro ergibt. Daneben werden auch Auskunftsansprüche und darauf basierende Schadensersatzansprüche wegen der unberechtigten Verwendung geltend gemacht.
Welche Verteidigungsansätze bestehen gegenüber der Abmahnung des Jan Hendrik Höpker?
Die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche beziehen sich auf die unberechtigte Übernahme von Inhalten, welche Herr Jan Hendrik Höpker verfasst haben will. Tatsächlich liegt aber – wie oft in solchen Fällen – keine identische Übernahme von Textpassagen vor, sondern eine eigene, neue Schöpfung. Dies ist aber natürlich in jedem Einzelfall gesondert festzustellen. Aus der Abmahnung selbst können sich oft weitere Verteidigungsansätze ergeben, wie z.B. eine zu hohe Festsetzung des Streitwertes. Herr Jan Handrik Höpker ist zum Beispiel im hier vorliegenden Fall in Bezug auf von ihm verfasste Blogartikel der Meinung, er würde „wissenschaftliche Aufsätze“ verfassen und berechnet danach Lizenzschadensersatzansprüche. Auch diese Einordnung muss in jedem Einzelfall kritisch überprüft werden.
Ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll?
Hier muss jeder Einzelfall genau betrachtet werden. Letztlich hängt das oft von einer Vielzahl individueller Faktoren ab. Grundsätzlich gilt natürlich, dass die Abgabe umso sinnvoller ist, je höher die Wahrscheinlichkeit für eine Rechtsverletzung liegt. Die Abgabe kann aber auch unter gleichzeitiger Zurückweisung von Ansprüchen alleine zur Vermeidung einer weiteren Auseinandersetzung erfolgen.