Abmahnung für: Melanie Vita
Abmahnung durch: Madert Fachanwälte
Abmahnung aus: 07/2020
Abmahnung der Melanie Vita
Frau Melanie Vita geht über die Kanzlei Madert Fachanwälte wegen vermeintlichen Urheberrechtsverstößen gegen einen Verleger vor, welcher über Amazon’s Kindle Direct Publishing E-Books vertreibt.
Was wird in der Abmahnung der Madert Fachanwälte vorgeworfen?
In dem hier vorliegenden Fall wird dem abgemahnten Verleger vorgeworfen, dass eine Vielzahl von Textstellen aus einem von Frau Melanie Vita geschriebenen Buch übernommen worden sein soll, ohne dass für diese Nutzung der Texte eine Zustimmung erteilt worden sei.
Was fordern Madert Fachanwälte für Frau Melanie Vita?
Gefordert wird u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten, wobei auf Basis eines Streitwertes von 15.000,00 € für Unterlassungsansprüche ein Nettobetrag in Höhe von 1.060,00 Euro gefordert werden. Daneben werden auch Auskunftsansprüche und darauf basierende Schadensersatzansprüche wegen der unberechtigten Verwendung geltend gemacht.
Welche Verteidigungsansätze bestehen gegenüber der Abmahnung durch Madert Fachanwälte?
Die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche beziehen sich auf die unberechtigte Übernahme von Inhalten, welche von Frau Melanie Vita verfasst worden sein sollen. Tatsächlich liegt aber – wie oft in solchen Fällen – keine identische Übernahme von Textpassagen vor, sondern eine eigene, neue Schöpfung. Dies ist aber natürlich in jedem Einzelfall gesondert festzustellen. Aus der Abmahnung selbst können sich oft weitere Verteidigungsansätze ergeben, wie z.B. eine zu hohe Festsetzung des Streitwertes. Auch wenn der Verleger des abgemahnten Ebooks nicht selbst Autor ist, sondern einen Ghostwriter beauftragt hat, ergeben sich weitere Verteidigungsmöglichkeiten.
Ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll?
Hier muss jeder Einzelfall genau betrachtet werden. Letztlich hängt das oft von einer Vielzahl individueller Faktoren ab. Grundsätzlich gilt natürlich, dass die Abgabe umso sinnvoller ist, je höher die Wahrscheinlichkeit für eine Rechtsverletzung liegt. Die Abgabe kann aber auch unter gleichzeitiger Zurückweisung von Ansprüchen alleine zur Vermeidung einer weiteren Auseinandersetzung erfolgen.