Abmahner: Peter R. Schroedter
Abmahnung durch Kanzlei: Marlon Schröder & Thomas Bender Rechtsanwälte
Abmahnung aus: 03/2020
Abmahnung des Peter R. Schroedter
Herr Peter R. Schroedter geht über den Rechtsanwalt Marlon Schröder gegen einen Onlinehändler bei eBay vor wegen Verstößen gegen gesetzliche Pflichtinformationen.
Was wird in der Abmahnung von Peter Schroedter vorgeworfen?
In dem hier vorliegenden Fall wird dem abgemahnten eBay-Händler vorgeworfen, nicht korrekt über das den Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht aufgeklärt zu haben. Ebenfalls wird vorgeworfen, dass in einem eBay-Angebot die OS-Streitschlichtungsplattform der EU nicht ordnungsgemäß verlinkt gewesen sei.
Was fordert Marlon Schröder in der Abmahnung des Peter R. Schroedter?
Gefordert wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten auf Basis eines Streitwertes von 12.000,00 €. Einschließlich Mehrwertsteuer also einen Betrag in Höhe von 958,19 Euro.
Welche Verteidigungsansätze bestehen gegenüber der Abmahnung des Peter R. Schroedter?
Die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche beziehen sich auf gesetzliche Pflichtinformationen und werden in den meisten Fällen tatsächlich vorliegen. Die fehlende Widerrufsbelehrung und der fehlende Link auf die OS-Plattform sind Dauerbrenner.
Ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll?
Auf keinen Fall sollte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Diese ist sogar ein Hinweis darauf, dass hier ein Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG vorliegen könnte. Trotzdem empfiehlt es sich in vielen Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei ich Ihnen gerne helfe. Dies dient alleine der Vermeidung eines möglichen einstweiligen Verfügungsverfahrens. Es ändert nichts daran, dass man sich vorliegend mit guten Argumenten auf ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten stützen kann, wenn es um die Frage geht, ob die mit der Abmahnung entstandenen Abmahnkosten zu erstatten sind.