Rechteinhaber: Münchner Verlagsgruppe GmbH
Beauftragte Kanzlei: SKW Schwarz Rechtsanwälte
Abmahnungen durch Münchner Verlagsgruppe
Die Münchner Verlagsgruppe geht über die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte gegen meistens selbst veröffentlichte E-Books von Self-Publishern auf der Plattform Amazon.de vor.
Was wird den Self-Publishern vorgeworfen?
Den Selfpublishern wird u.a. vorgeworfen, die Buch-Cover von erfolgreichen Büchern, an welchen die Münchner Verlagsgruppe die Rechte besitzt, kopiert und rechtswidrig nachgeahmt zu haben. Das gleiche wird zu den Buch-Titeln geltend gemacht.
Was fordern die Anwälte der Münchner Verlagsgruppe?
Gefordert wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Welche Verteidigungsansätze bestehen gegenüber der Abmahnung?
Die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche folgen entweder aus dem wettbewerbsrechtlichen Anspruch auf Unterlassung von unlauteren Nachahmungen gemäß § 4 Abs. 3 UWG oder sie ergeben sich aus dem Urheberrecht oder Werktitelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG.
Meistens handelt es sich nicht um 1:1 – Kopien von Covern anderer Bücher und nur einzelne Elemente oder der Gesamteindruck sind ähnlich. Hier kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an.
Ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll?
Entscheidend ist, ob tatsächlich der von der Münchner Verlagsgruppe behauptete Verstoß vorliegt. Hierzu ist in jedem einzelnen Fall ein Vergleich zwischen dem Buch der Münchner Verlagsgruppe und des Selfpublishers erforderlich. Hierzu sollte stehts ein erfahrener Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden.
Je nach Eindeutigkeit des Falles kann dann die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll sein. In Grenzfällen ist immer entscheidend, welches Risiko man persönlich eingehen möchte. Die geforderten Zahlbeträge lassen sich außergerichtlich mit Blick auf die Unsicherheit der Frage, ob ein Verstoß vorliegt, teilweise deutlich minimieren.