In der digitalen Welt sind Bilder allgegenwärtig – auf Webseiten, in Blogs, in Social Media. Doch die Nutzung von Fotos und Grafiken birgt rechtliche Fallstricke. Immer häufiger sehen sich Webseitenbetreiber, Unternehmen und auch gemeinnützige Vereine mit Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen konfrontiert. Eine prominente Akteurin in diesem Bereich ist die dpa Picture-Alliance GmbH, eine der führenden Bildagenturen Deutschlands, die ihre Ansprüche häufig durch die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH durchsetzen lässt. Haben auch Sie Post von KSP im Auftrag der dpa Picture-Alliance erhalten? Keine Panik, aber schnelles und überlegtes Handeln ist gefragt!
Wer sind die dpa Picture-Alliance und KSP Rechtsanwälte?
Die dpa Picture-Alliance GmbH ist eine Tochter der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und vermarktet professionelles Bildmaterial von Fotografen und Partneragenturen weltweit. Ihr Geschäftsmodell basiert darauf, Lizenzen für die Nutzung dieser Bilder zu verkaufen. Wird ein Bild ohne gültige Lizenz genutzt, entgehen der Agentur und den Urhebern Einnahmen.
Die KSP Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg sind eine Kanzlei, die sich unter anderem auf die Geltendmachung von Forderungen im Bereich des Urheberrechts spezialisiert hat und bekannt dafür ist, massenhaft Abmahnungen, insbesondere im Auftrag von Bildagenturen wie der dpa Picture-Alliance, zu versenden.
Was wird typischerweise gefordert? Der Inhalt der Abmahnung
Der Vorwurf lautet in der Regel: Sie haben auf Ihrer Webseite ein Lichtbild (Foto) öffentlich zugänglich gemacht, an dem die dpa Picture-Alliance die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat, ohne dafür die erforderliche Lizenz erworben zu haben.
Auf dieser Grundlage macht KSP im Namen der dpa Picture-Alliance üblicherweise folgende Ansprüche geltend:
- Schadensersatz: Gemäß § 97 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) wird Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung gefordert. Die Höhe wird oft nach den Tarifen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Tabellen) im Wege der Lizenzanalogie berechnet. Das bedeutet, es wird der Betrag gefordert, der bei einem regulären Lizenzerwerb angefallen wäre.
- Dokumentationskosten: Kosten, die für die Beweissicherung (z.B. Screenshots) durch externe Dienstleister entstanden sind.
- Zinsen: Verzugszinsen auf den Schadensersatzbetrag ab dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung.
- Rechtsanwaltskosten: Die Kosten für die Beauftragung von KSP selbst, berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wichtig: In dem aktuell vorliegenden Fall fordert KSP ausdrücklich zunächst nur Schadensersatz, Dokumentationskosten, Zinsen und Rechtsanwaltskosten (Gesamtsumme hier: 437,55 €), nicht jedoch die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Aber Achtung: Die Kanzlei weist darauf hin, dass der betroffene Inhalt dennoch umgehend und vollständig entfernt werden muss. Dies sollte keinesfalls ignoriert werden, da sonst weitere rechtliche Schritte (wie eine Unterlassungsklage) drohen könnten.
Sonderfall: Gemeinnützige Vereine und die Haftungsfrage bei Fremdwerbung
Mir liegt aktuell eine Abmahnung der KSP gegen einen gemeinnützigen Wirtschafts- und Gewerbeverein vor. Der Verein hatte auf seiner Webseite eine Werbeanzeige eines lokalen Unternehmens veröffentlicht. Das in dieser Anzeige verwendete Bild war Gegenstand der Abmahnung – es wurde ohne Lizenz der dpa Picture-Alliance genutzt.
Hier stellen sich komplexe Haftungsfragen:
- Haftet der Verein? Grundsätzlich sind auch gemeinnützige Vereine nicht vom Urheberrecht ausgenommen. Wenn der Verein die Webseite betreibt und Inhalte (auch Werbeanzeigen Dritter) veröffentlicht, kann er als sogenannter „Störer“ oder sogar als „Täter“ für Urheberrechtsverletzungen auf seiner Plattform haftbar gemacht werden. Die Rechtsprechung zur Störerhaftung ist zwar komplexer geworden, aber eine Verantwortlichkeit des Webseitenbetreibers ist weiterhin möglich, insbesondere wenn Prüfpflichten verletzt wurden.
- Haftet der Werbetreibende? Ja, das Unternehmen, das die Anzeige gestaltet und dem Verein zur Veröffentlichung übergeben hat, ist in der Regel ebenfalls (mit-)verantwortlich für die Klärung der Bildrechte. Es hat das Bild aktiv für seine Werbung genutzt.
- Wen nimmt KSP in Anspruch? In der Praxis wenden sich Kanzleien wie KSP oft direkt an den Betreiber der Webseite (hier den Verein), da dieser die Rechtsverletzung durch die Veröffentlichung unmittelbar begangen hat und oft leichter greifbar ist.
Was bedeutet das für Vereine?
- Keine Ausnahme für Gemeinnützigkeit: Auch wenn ein Verein nicht primär kommerzielle Ziele verfolgt, muss er das Urheberrecht beachten.
- Vorsicht bei Inhalten Dritter: Besondere Sorgfalt ist geboten, wenn Inhalte (Texte, Bilder, Anzeigen) von Mitgliedern, Partnern oder Werbekunden zur Veröffentlichung auf der Vereinswebseite oder in Vereinsmedien (Newsletter, Mitgliederzeitschrift) bereitgestellt werden.
- Klare Absprachen treffen: Vereine sollten sich von Dritten (insbesondere Werbekunden) schriftlich zusichern lassen, dass diese über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügen und den Verein von Ansprüchen Dritter freistellen.
- Interne Prüfung: Eigene Inhalte und die von Dritten sollten vor der Veröffentlichung zumindest einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden: Woher stammt das Bild? Ist eine Quelle oder Lizenz bekannt? Im Zweifel sollte auf die Nutzung verzichtet werden.
Wie sollten Sie auf eine Abmahnung von KSP reagieren?
- Fristen beachten: Notieren Sie sich die gesetzten Fristen (oft kurz!). Ein Verstreichenlassen kann zu gerichtlichen Schritten führen.
- Nicht vorschnell zahlen oder unterschreiben: Zahlen Sie nicht sofort den geforderten Betrag und unterschreiben Sie keine beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung bindet Sie lebenslang und kann bei Verstößen hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen.
- Sachverhalt prüfen:
- Wurde das abgemahnte Bild tatsächlich auf Ihrer Webseite verwendet?
- Stammt das Bild eventuell aus einer Quelle, für die Sie eine Lizenz erworben haben (z.B. andere Bilddatenbank, Webdesigner)?
- Ist die Forderungshöhe (insbesondere der Schadensersatz nach MFM) angemessen?
- Ist die Abmahnung formell korrekt?
- Bild entfernen: Nehmen Sie das beanstandete Bild sofort von Ihrer Webseite und allen Datenträgern. Dies stoppt zwar nicht die bereits entstandenen Ansprüche, verhindert aber eine weitere Nutzung und reduziert das Risiko weiterer Forderungen.
- Anwaltliche Hilfe suchen: Lassen Sie die Abmahnung umgehend von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Nur ein Anwalt kann die Berechtigung der Ansprüche, die Angemessenheit der Forderungen und die beste Verteidigungsstrategie beurteilen. Oft können die geforderten Beträge reduziert oder die Forderung ganz abgewehrt werden.
Fazit:
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch KSP im Auftrag der dpa Picture-Alliance sind ernst zu nehmen. Gerade für Vereine können sie aufgrund knapper Budgets und der Haftungsproblematik bei Fremdinhalten eine besondere Herausforderung darstellen. Ignorieren ist keine Option. Eine sorgfältige Prüfung und eine professionelle anwaltliche Vertretung sind essenziell, um unnötige Kosten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.