Abmahner: VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH
Beauftragte Kanzlei: Ampersand
Abmahnung der VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH
Die VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH ist eine national und international anerkannte Gesellschaft, die sich auf die Prüfung und Zertifizierung elektronischer Geräte, Komponenten und Systeme spezialisiert hat. Als Lizenznehmerin des VDE Verbandes ist sie mit der Einhaltung der Markenrechte an den VDE-Prüfzeichen beauftragt. Das Unternehmen verfolgt aktiv jeglichen Zeichenmissbrauch, um die Integrität und den Wert seiner Zertifizierungen zu schützen. Vorwurf der Abmahnung ist die Nutzung der Zeichen des VDE ohne dafür vorliegende Berechtigung.
Mögliche Gründe für Abmahnungen durch Ampersand für VDE
Häufige Gründe für Abmahnungen durch die VDE sind:
- Nutzung des VDE-Zeichens ohne gültige Zertifizierung
- Verwendung abgelaufener Zertifikate
- Fehlende oder unzureichende Informationen über die Zertifizierung
- Irreführende Darstellung des Zertifizierungsumfangs
Folgen einer VDE-Abmahnung
Bei einer Abmahnung durch die Kanzlei ampersand im Auftrag der VDE drohen erhebliche Konsequenzen:
- Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Vertragsstrafe bei Wiederholungsfällen (oft in Höhe von 7.500 €)
- Auskunftserteilung, Schadensersatz und Vernichtung betroffener Produkte
- Abmahnkosten (häufig um die 3.400 €)
Die den Abmahnungen des VDE beigefügte Unterlassungserklärung ist viel zu weitgehend formuliert und sollte unbedingt eingeschränkt werden.
Welche Verteidigungsansätze bestehen gegenüber der Abmahnung des VDE Prüfinstitut?
Prüfen Sie sorgfältig die Gültigkeit und den Umfang Ihrer VDE-Zertifizierungen. Stellen Sie bei der Werbung mit dem VDE-Zeichen alle notwendigen Informationen bereit, z.B. durch einen Link zu detaillierten Erläuterungen. Aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Produktinformationen und Werbematerialien.
Anhand der Zertifizierungsbedingungen des VDE lässt sich prüfen, ob Ihre Werbung berechtigt erfolgt.
Voraussetzungen für Werbung mit Zertifikaten gemäß BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen die Voraussetzungen für die zulässige Werbung mit Prüfzeichen und Zertifikaten konkretisiert. Demnach gelten folgende Hauptkriterien:
- Objektive Richtigkeit: Die Werbung mit dem Zertifikat muss sachlich korrekt sein.
- Transparenz: Es müssen ausreichende Informationen über die Zertifizierung bereitgestellt werden.
- Aktualität: Nur gültige Zertifikate dürfen verwendet werden.
- Neutralität: Das Zertifikat muss von einer unabhängigen Stelle vergeben worden sein.