Google Fonts Abmahnung erhalten?
Fast alle modernen Webseiten nutzen Schriftarten von Google. Entweder werden diese auf den eigenen Webseitenserver gespeichert und von dort geladen oder die Webseite holt sich die Schriftart beim Aufruf durch einen Besucher von den Google-Servern. Dabei kann es zu einer Übertragung der IP-Adresse in die USA kommen. Hierfür ist nach herrschender Ansicht von Datenschützern die vorherige Einwilligung eines Webseitenbesuchers erforderlich, da die IP-Adresse eine personenbezogene Information ist.
Seit einem Urteil des LG München, welches wegen dem Einsatz von Google Fonts ohne Einwilligung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts angenommen hat und 100 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte, versuchen sich immer mehr „Glücksritter“ daran, auf diesem Weg an Geld zu kommen. Sie behaupten den Besuch der Webseite, wobei sie darauf aufmerksam geworden wären, dass ihre IP-Adresse an einen Google-Server übertragen worden wäre. Ohne Einwilligung wäre dies eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und rechtfertige ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 Euro.
Das Urteil ist entsprechend kritisch aufgefasst worden. Der Europäische Gerichtshof wird vermutlich einen solchen Schmerzensgeldanspruch ablehnen. Noch steht das Urteil des LG München aber im Raum.
Abmahnung Martin Ismail von RA Kilian Lenard erhalten?
Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin spricht eine Abmahnung für Herrn Martin Ismail aus. Es wird Unterlassung gefordert. Jedem Anwalt in Deutschland, der IT-Recht macht, liegen zahlreiche Abmahnung vor. Mittlerweile ist die Masse an vorliegenden Abmahnungen so groß und damit auch die Zahl der angeblich „abgerufenen Webseiten“, dass man nahezu von einer Unmöglichkeit sprechen muss. Es spricht vieles dafür, dass hier automatisiert das Internet nach Verstößen durchsucht wird. Wenn bei 10.000 versendeten „Abmahnungen“ jeder 10te zahlt, sind das schon 170.000 Euro. Offensichtlich also ein lohnendes Geschäft. Meldungen bei Rechtsanwaltskammer und Strafanträge sind offenbar schon gestellt. Auch ein Beschluss des LG Baden-Baden untersagte vorläufig das weitere Aussprechen der Google Fonts Abmahnung gegenüber einer bestimmten Firma.
Die Abmahnung von Martin Ismail ist also klar rechtsmissbräuchlich und sollte ignoriert werden. Zahlen Sie auf keinen Fall.
Abmahnung RAAG Kanzlei für Herr/Frau Wang Yu
Neben den Abmahnungen von RA Lenard spricht noch die RAAG-Kanzlei Abmahnungen wegen Google Fonts Einbindung auf Webseiten aus. Auch zu den Abmahnungen von Frau Wang Yu gilt, was schon oben gesagt wurde. Erst war es Herr Yu, jetzt ist es Frau Yu, die angeblich nach Skisocken, Boxhandschuhen und Igelzuchtvereinen gesucht hat. Erst wurde die Adresse der Familie YU in Berlin gar nicht angegeben. Jetzt schon. Der Unterschied zu der Abmahnung von Rechtsanwalt Lenard liegt darin, dass ein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch verfolgt wird. Das macht den ein oder anderen Kollegen leicht nervös. AUch hier ist aber anhand der Anzahl der Abmahnungen derart offensichtlich, dass die ganz Abmahnung der RAAG-Kanzlei nur auf das Geldverdienen ausgelegt ist, dass diese klar rechtsmissbräuchlich ist. Auch hier also lautet die Empfehlung: Abmahnung ignorieren!
Vielen Dank für die klare Einschätzung „P“ im Fall Kilian Lenard bzw Martin Ismail.
In anderen Foren spricht man davon dass man reagieren müsse, weil M. Ismail sonst einen „Titel“ erhalten könnte Ist das bei vorliegendem Fall überhaupt möglich? Da ja Rechtsmissbrauch vorliegt?
Rechtsanwalt Lenard und Herr Ismail werden nicht vor Gericht gehen. Das Risiko dafür, dass ein Gericht feststellt, dass der Anspruch von Herrn Ismail nicht besteht, ist sehr hoch. Dieses Risiko können Lenard und Ismail nicht eingehen. Eine negative Gerichtsentscheidung würde sich sofort wie ein Lauffeuer verbreiten und das Geldverdienen wäre damit ganz schnell vorbei.