Der IDO „Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting Deutscher Online-Unternehmer e.V.“ versendet hauptsächlich Abmahnungen an Online-Händler aud eBay oder Amazon.
Vorwurf in der Abmahnung des IDO
Mit den Abmahnungen mahnt der IDO insbesondere folgende Verstöße ab:
- Werbung mit Garantie ohne ausreichende Garantieerklärung
- Irreführende Werbung mit „Versicherter Versand“
- Werbung mit dem Hinweis „CE-Geprüft“
- Versandkostenangabe auf Nachfrage
- Unzulässige Klauseln in AGB
- Fehlerhaftes Impressum
- Veraltete Widerrufsbelehrung
- Falsche Widerrufsbelehrung
- Unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
Was fordert der IDO in der Abmahnung
Der IDO verlangt von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 195,00 bis 250,00 Euro.
Gleichzeitig wird für den Fall, dass eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird, die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
Welche Verteidigungsansätze bestehen gegenüber der Abmahnung des IDO
Viele Abgemahnte fragen sich, ob ein solcher Verein, wie der IDO Interessenverband, überhaupt berechtigt ist, Abmahnungen auszusprechen. Der IDO ist allerdings schon länger aktiv. Dementsprechend gibt es bereits eine Vielzahl an Gerichtsentscheidungen, mit denen festgestellt wurde, dass der IDO die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG erfüllt, und damit Abmahnungen grundsätzlich aussprechen darf.
Da seitens des IDO Interessenverband in den Abmahnungen oft nur Standard-Verstöße abgemahnt werden, zu denen bereits gefestigte Rechtsprechung besteht, liegen meistens auch tatsächlich Wettbewerbsverstöße, wie vom IDO behauptet vor.
Nichtsdestotrotz sollte natürlich in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die mit der Abmahnung behaupteten Verstöße tatsächlich vorliegen.
Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung des Ido Interessenverband erhalten habe
Auf keinen Fall sollte ohne die Beratung durch einen Spezialisten die vom IDO mit der Abmahnung übersendete Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Hierfür können Sie sich gerne an mich wenden.
Gleichzeitig sollte immer geprüft werden, ob es in Ihrem Fall tatsächlich sinnvoll ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Denn das ist nur zu empfehlen, wenn zu 100% sichergestellt werden kann, dass es zukünftig nicht zu Verstößen gegen die Unterlassungserklärung kommt. Vereine wie der IDO Interessenverband prüfen nach Erhalt von Unterlassungserklärungen sehr engmaschig, ob Verstöße auch tatsächlich beseitigt werden und sich an die Unterlassungserklärung gehalten wird. Ist dies nicht der Fall, macht der IDO Vertragsstrafen geltend. Dann kann die Unterlassungserklärung schnell teuer werden.