Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.
Wer ist betroffen: Hauptsächlich Händler bei eBay. Neuerdings auch Händler auf der Plattform Dawanda.
Was verlangt der IDO: Die Abgabe einer Unterlassungserklärung und eine Kostenpauschale von um die 200,00 Euro.
Was wird abgemahnt: Alle klassischen Verstöße (Garantiewerbung, Versand, falsche Lieferfristen, usw.) und das Fehlen gesetzlich vorgeschriebener Pflichtinformationen.
Abmahnung wegen keine Information über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts durch IDO Interessenverband
Die Information über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts sollte in den AGB erfolgen. Hierzu ist jeder Onlinehändler gesetzlich verpflichtet.
Grundsätzlich reicht hier schon der folgende Hinweis:
Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
An der Stelle kann in AGB aber auch eine genauere Darstellung erfolgen nebst der Einschränkung der Gewährleistungsrechte beim Verkauf an Unternehmer. Aber Vorsicht: Hier unbedingt von einem Anwalt beraten lassen!
Abmahnung wegen versicherter Versand durch IDO Interessenverband
Die Rechtsprechung geht mittlerweile einhellig davon aus, dass die Hinweise „Der Versand erfolgt versichert“, „Versicherter Versand“ oder „Wir versenden Ihre Ware per versichertem Paket“ eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt. Denn beim Onlineverkauf an Verbraucher trägt nach der gesetzlichen Regelung der Unternehmer das Risiko, wenn die Ware auf dem Versandweg verloren geht oder beschädigt wird. Von dem versicherten Versand profitiert demnach streng genommen nur der Unternehmer.
Die Worte „versichert“ oder „Versicherung“ sollten im Zusammenhang mit der Versendung der Ware nicht benutzt werden. Dann ist man auf der sicheren Seite.
Abmahnung wegen AGB-Klausel: Unverbindliche Angebote durch IDO Interessenverband
Der IDO rügt in Abmahnungen auch die Verwendung von Klauseln in AGB wie u.a.:
„Alle Angebote sind freibleibend.“
„Die Angebote sind eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen.“
Letztlich betrifft der Vorwurf alle Klauseln, welche regeln, dass der Unternehmer sich vorbehält, ob er einen Vertragsschluss will. Denn laut den AGB von Plattformen wie eBay, kommt der Kaufvertrag insbesondere bei der „Sofort-Kaufen“-Option unmittelbar zustande. Dies erwarten die Verbraucher auch, weswegen es irreführend ist, wenn in den AGB der Vertragsschluss vom Willen des Unternehmers abhängig gemacht wird.
Solche Klauseln sind in eigenen Onlineshops zulässig. Meistens kommt es daher zur Verwendung dieser Klauseln in AGB, wenn diese aus dem Onlineshop kopiert und auch bei eBay u.a. verwendet werden. Achten Sie darauf, dass Sie auf Verkaufsplattformen andere AGB brauchen, als in Ihrem Onlineshop.
Abmahnung wegen falscher Textilkennzeichnung durch IDO Interessenverband
Der IDO mahnt auch Onlinehändler ab, welche falsche Angaben oder gar keine Angaben zur Textilkennzeichnung machen. Diese Angaben sind aber beim Verkauf von Textilien zwingend erforderlich.
Abmahnung wegen Lieferfristen durch IDO Interessenverband
In der Abmahnung des IDO Interessenverband wird folgende Formulierung für die Angabe der Lieferzeit gerügt:
„Wir versenden die Ware in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlungseingang“
Bereits seit längerer Zeit gibt es eine einheitliche Rechtsprechung dazu, dass die Angabe von Lieferzeiten mit den Ergänzungen „in der Regel“ oder „regelmäßig“ keine ausreichenden Angaben zur Lieferzeit sind. Für den Kunden muss es möglich sein, die Lieferzeit anhand der Angaben selbst berechnen zu können. Bei den zuvor genannten Formulierungen kann er dies laut der Rechtsprechung jedoch nicht, weil hier nur der „Regelfall“ dargestellt wird, von dem ja viele Ausnahmen möglich sind. Die Angabe ist daher nicht konkret genug.
Abmahnung wegen Vertragstextspeicherung durch IDO Interessenverband
Der IDO mahnt auch den fehlenden Hinweis zur Vertragstextspeicherung ab. Dieser ist Teil einer Reihe von Pflichtinformationen, welche im Onlinehandel zwingend gegenüber Verbrauchern erfolgen müssen. Dies sollte in den AGB erfolgen.
Der Hinweis in den AGB: „Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.“ reicht streng genommen schon aus. Idealerweise wird er um Hinweise zur Möglichkeit des Ausdruckens das Angebots oder Anfertigen eines Screenshots ergänzt.
Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung des IDO Interessenverband erhalten habe?
Zunächst einmal sollten Sie sich an folgende Regeln halten:
1. Nehmen Sie die Abmahnung des IDO in jedem Fall Ernst.
2. Beachten Sie die gesetzten Fristen.
3. Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung. Mit dieser verpflichten Sie sich oft zu mehr, als notwendig wäre.
4. Lassen sie sich in jedem Fall durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten. So muss oft erst geklärt werden, ob in Ihrem Fall überhaupt ein Verstoß vorliegt und ob es in Ihrem Fall Sinn macht eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder das Risiko zukünftiger Vertragsstrafen zu hoch ist.