Verteidigungsmöglichkeiten
Da es sich gerade in Filesharingfällen praktisch immer um Massenabmahnungen handelt, beziehen sich diese meistens nicht auf den konkreten Einzelfall.
Angreifbare Punkte sind bereits die IP-Adressenermittlung oder Fälle, in denen das abgemahnte Verhalten nicht korrekt wiedergegeben wurde. Meistens ergeben sich an dieser Stelle aber keine Ansatzpunkte.
Möglich wäre auch, dass es sich bei der heruntergladenen und vom Abgemahnten damit automatisch auch zum Download zur Verfügung gestellten Datei, nur um ein kleines Bruchstück handelt oder es sich ume ine Fake-Datei handelt. Dies nachzuweisen ist aber auch schwer und kann daher nur generell als Angriffspunkten gegen die Abmahnung aufgeführt werden. Zudem ist davon auszugehen, dass heutzutage für die Ermittlung von Urheberrechtsverstößen durch die Anti Piracy Firmen Fake-Dateien nicht mehr eingesetzt werden.