Es gibt heute schon viele Plugins, die es ermöglichen, dass man auf einer Facebook-Page gepostete Kommentare automatisch in sein Blog importieren bzw. übertragen kann. Dies kann allerdings juristisch durchaus heikel sein.
Verstoß gegen Urheberrecht?
Ein urberrechtlicher Schutz kann bei vielen Kommentaren, z.B. bei Einzigartigkeit der Gedankengänge, bestehen. Bei genauso vielen besteht er auch wieder nicht, weil es sich um keine einzigartigen, besondern Gedankengänge handelt. Allein nur aufgrund der Länge eines Kommentars kann man das aber nicht beurteilen.
Im Zweifelsfall steht also schon das Recht des Urhebers im Weg, der allein entscheidet, wo er seine Texte veröffentlicht.
Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht?
Das weitere Problem ist, dass durch die Übertragung von Facebook ins Blog das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kommentatoren verletzt werden kann. Dies kann immer dann der Fall sein, wenn Kommentare auf Facebook nicht-öffentlich gepostet werden, also nur für Freunde des Kommentators sichtbar sein sollen.
Nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dass aus Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG folgt, kann jeder selbst bestimmen, welche Aussagen von ihm er oder sie öffentlich zugänglich macht. Bei der automatischen Übertragung von Kommentaren bei Facebook ins eigene Blog kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen sein. Eine Aussage oder Kommentar kann man bei Facebook einzelnen Person zuordnen, wenn diese mit ihrem Klarnamen angemeldet sind. Und selbst ohne Klarnamen kann über den Bezug zum Profil eine Identifikation stattfinden.Eine Veröffentlichtung solcher Kommenatare kann dann nur rechtmäßig erfolgen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit über das Persönlichkeitsrecht des Kommentators überwiegt. Bei fast allen Kommentaren sollte man ein solches öffentliches Interesse sicher verneinen können.
Verstoß gegen Datenschutzrecht?
Der Abwägung von schutzwürdigen Interessen trägt auch § 29 Bundesdatenschutzgesetz Rechnung, der das geschäftsmäßige Erheben personenbezogener Daten, um die es hier ja auch geht, dann für zulässig hält, wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können, also bereits vorher öffentlich verfügbar waren. Über diesen Punkt kann man sich jetzt natürlich in Bezug auf Facebook streiten. Wenn ein Kommentar bereits auf einer Fanpage öffentlich steht, und kein Urheberrechtsschutz daran besteht, wird man ihn wohl auf die eigene Homepage übernehmen können.
Besteht vielleicht eine nicht-ausdrückliche Einwilligung?
Vielleicht kann man eine Einwilligung zu der Veröffentlichung von Facebook-Kommentaren auf dem Blog/Forum über das Nutzungsverhältnis einholen, dass durch den Besuch dort begründet wird. Das muss aber ausdrücklich erfolgen. Denn es ist ja ein Eingriff in das allg. Persönlichkeitsrecht. Gerade die Auffindbarkeit im Internet (z.B. über Google) ist ja viel größer bei Kommentaren in Blogs, als auf Facebook.
Fazit
Das Übernehmen von Kommentaren von Facebook auf das Blog ist rechtlich ziemlich heikel und sollte höchstens unter Anonymisierung des Namens des Kommentierenden erfolgen. Denn in vielen Fällen können Rechte der Kommentatoren verletzt werden, und es drohen Abmahnungen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, der verwendet keine Plugins, die Kommentare von Facebook automatisch auf der eigenen Homepage veröffentlichen.