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Die 5 häufigsten Abmahngründe bei Onlineshops

Die fünf häufigsten Abmahngründe sind: Fehlender OS-Link Fehlerhaftes Impressum Fehlerhafte Widerrufsbelehrung Fehlerhafte Versandangaben Fehlerhafte Checkout-Pages Wenig überraschend ist dabei ist der 1. Platz. Brauchen Sie Beratung zur Gestaltung Ihrer Angebote? Profitieren Sie von meiner Erfahrung. Ich helfe Ihnen mit meiner Erfahrung zu einer vorher festgelegten Pauschale.

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Ist der automatische Transfer von Kommentaren von Facebook auf eine Homepage/Blog rechtlich zulässig?

Es gibt heute schon viele Plugins, die es ermöglichen, dass man auf einer Facebook-Page gepostete Kommentare automatisch in sein Blog importieren  bzw. übertragen kann. Dies kann allerdings juristisch durchaus heikel sein. Verstoß gegen Urheberrecht? Ein urberrechtlicher Schutz kann bei vielen Kommentaren, z.B. bei Einzigartigkeit der Gedankengänge, bestehen. Bei genauso vielen besteht er auch wieder nicht,…