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Die 5 häufigsten Abmahngründe bei Onlineshops

Die fünf häufigsten Abmahngründe sind: Fehlender OS-Link Fehlerhaftes Impressum Fehlerhafte Widerrufsbelehrung Fehlerhafte Versandangaben Fehlerhafte Checkout-Pages Wenig überraschend ist dabei ist der 1. Platz. Brauchen Sie Beratung zur Gestaltung Ihrer Angebote? Profitieren Sie von meiner Erfahrung. Ich helfe Ihnen mit meiner Erfahrung zu einer vorher festgelegten Pauschale.