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Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten?

Hilfe durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Haben Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten?

Die Grundlage für die Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung bildet im allgemeinen eine vorhergehende Abmahnung. Beides ist also entsprechend Ernst zu nehmen.

Ob eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung berechtigt ist oder die Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen wurde, ist eine Frage des Einzelfalls.

Sie sollten daher eine Abmahnung und eine einstweilige Verfügung immer durch einen Fachanwalt überprüfen lassen.

Was Ich für Sie tun kann:

Ich sage Ihnen, ob die Abmahnung berechtigt ist und wie Sie am besten darauf reagieren.

Abwehr unberechtigter Abmahnungen

Ich weise die Forderung für SIe zurück und hinterlege für Sie eine Schutzschrift, um den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu verhindern.

Verteidigungsstrategie entwickeln

In vielen Fällen verhält sich der Abmahner selbst nicht rechtskonform oder eine negative Feststellungsklage kann eingereicht werden.

Einstweilige Verfügung erhalten

Ich prüfe für Sie, ob die einstweilige Verfügung berechtigt erlassen wurde

Verteidigung gegen einstweilige Verfügung

Ich lege für Sie Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein, um deren Aufhebung zu erreichen. Das Gericht wird dann einen Verhandlungstermin ansetzen und die Verfügung dann ggfs. aufheben.

Verteidigungsstrategie entwickeln

Der Anspruchsteller kann in die Hauptsacheklage gedrängt werden. Hier bestehen eine Reihe von Handlungsoptionen.

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Robert Mehrmann

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