Ermittlungsfehler bei Ermittlung der IP-Adressen
Es stellt sich bei Filesharing-Abmahnungen selbstverständlich die Frage, ob die Ermittlung des IP-Adresse und damit des Anschlussinhabers, über dessen Internetanschluss die vermeintliche Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll, fehlerfrei erfolgte.
Häufig stellen die Abmahnkenzleien in den Abmahnungen bereits dar, dass durch Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestätigt wurde, dass die eingesetzte Software zur Ermittlung der Urheberrechtsverstöße, gerichtsfeste und korrekte Ergebnisse liefere.
Dem in außergerichtlichen Verhandlungen oder in einem Gerichtsverfahren entgegenzutreten ist praktisch nur sehr schwer möglich. Immer mehr Gerichte vertrauen aber nicht mehr blind darauf, dass die richtige IP-Adresse ermittelt wurde. Sie verlangen daher die Angabe der eingesetzten Software, deren Versionsnummer, wie die Zuverlässigkeit überprüft wurde und Hashwerte. Tatsächlich lassen viele Gerichte die einfache Ermittlung der IP-Adresse wegen der Wahrscheinlichkeit einer Fehlzuordnung häufig nicht mehr ausreichen. Die Abmahnkanzleien sind daher dazu übergegangen, in Abmahnungen heute mindestens zwei Zeitpunkte mit selber IP-Adresse anzuführen, um darzulegen, dass die selbe IP-Adresse mehrfach ermittelt wurde.
Aus der Praxis sind einige Urteile bekannt, in denen die Gerichte von einer fehlerhaften Ermittlung der IP-Adressen überzeugt werden konnten:
- AG Köln, Urteil vom 01.09.2016, Az. 137 C 65/16 – Nur einmalige Ermittlung der IP-Adresse des potentiellen Täters, kann Abmahnenden verpflichten, Richtigkeit der IP-Adressen-Ermittlung darzulegen. Bei automatischen Ermittlungsmechanismen kommt es oft zu einer falschen Zuordnung des Anschlussinhabers. In bestimmten Bereichen beträgt die Fehlerquote sogar 50 %.
- LG Berlin, Urteil vom 03.05.2011, Az. 16 O 55/11 – IP-Adressen wurden ermittelt von Nutzern, die selbst keine Uploads sondern nur Suchanfragen vornahmen
- OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.2011 Az. 6 W 5/11 – Wenn die dynamische IP-Adresse immer wieder gleich ist, spricht dies für eine fehlerhafte Ermittlung
Letztlich wird eine Verteidigung wegen Ermittlungsfehlern nur dann erfolgreich sein, wenn ernsthafte Zweifel an den vorgelegten Ermittlungsunterlagen dargelegt werden können. Einfach ist dies aber nicht.