Was ist eine Abmahnung?

Mit einer Abmahnung kann eine Person eine andere Person dazu auffordern, ein bestimmtes, vermeintlich rechtswidriges Verhalten zukünftig zu unterlassen.

Der Gesetzgeber hat damit die Möglichkeit geschaffen, dass der Streit bezüglich eines bestimmten Verhaltens des Abgemahnten ohne Gerichtsverfahren und damit für beide Seiten möglichst kostengünstig beigelegt werden kann. Es wird daher vom Grundsatz davon ausgegangen, dass die Abmahnung im Interesse der abgemahnten Person ausgesprochen wird.

Auch wenn oft von Abmahnanwälten oder Abmahnkanzleien die Rede ist: Hinter einer Abmahnung muss immer der Inhaber eines Rechtes oder Anspruch stehen, der den Anwalt oder die Kanzlei beauftragt hat.

Die Abmahnung selbst ist zunächst einmal ein einfacher Brief. Um diesen als Abmahnung zu qualifizieren, müssen bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Verletzung eines Rechts muss geltend gemacht werden.
  • Aus der Abmahnung muss hervorgehen, dass diese für den Rechteinhaber ausgesprochen wird und dieser den Anwalt beauftragt hat.
  • Wer Inhaber des Rechts ist, muss klar aus der Abmahnung hervorgehen.
  • Das rechtsverletzende Verhalten muss konkret benannt werden.
  • Es muss zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden um die Gefahr der Wiederholung der rechtsverletzenden Handlung zu beseitigen. EIne vorformulierte Unterlassungserklärung muss hingegen nicht bereits beigefügt sein.

Werden diese Voraussetzungen durch die meisten Filesharing-Abmahnungen erfüllt?

Die typische Filesharing-Abmahnung erfüllt die oben genannten Voraussetzungen. In fast allen Fällen ist der Abmahnung auch eine Vollmacht und eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

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