Folgende Rechtsanwälte und Kanzleien haben in der Vergangenheit Abmahnungen wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen, die über Filesharing-Tauschbörsen im Internet begangen worden sein sollen.
- Auffenberg Petzold Witte
- Baek Law
- BaumgartenBrandt
- Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
- C-S-R
- COPROTECT
- Daniel Sebastian
- Denecke von Haxthausen & Partner
- DigiProtect
- FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Fuhrmann Wallenfells
- Graf von Westphalen Rechtsanwälte
- Grethler Rechtsanwälte
- Kanzlei Lihl
- Kornmeier & Partner
- Lutz Schröder
- Marko Schiek
- Negele Zimmel Greuter Beller
- Nümann + Lang
- Philipp Marquort
- Rainer Munderloh
- Rasch Rechtsanwälte
- rka Rechtsanwälte
- Sasse und Partner
- Schalast & Partner
- Schulenberg & Schenk (bis 2015 eine der aktivsten Abmahnkanzleien für Urheberrechtsverletzungen wegen Pornos und Musikwerken, inzwischen (Stand 06/2015) laut Mitteilung von Schulenberg Schenk, im Musik- und Pornoabmahngeschäft nicht mehr tätig zu sein, auch Altverfahren wohl abgeschlossen.)
- Schutt Waetke Rechtsanwälte
- Urmann + Collegen (U+C Rechtsanwälte)
- von Kenne und Partner
- Waldorf Frommer
- We Save Your Copyrights
- Zimmermann und Decker
Sollten Sie eine Abmahnung der oben genannten Kanzleien wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen über eine Filesharing-Tauschbörse erhalten haben, sollten Sie folgendes beachten.